Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) Erfurt
Die Rechte zwischen Wohnungseigentümern in einer Gemeinschaftsanlage und die Rechtsbeziehung zwischen diesen und dem Verwalter sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Das WEG regelt hierbei insbesondere:
- die Begründung des Wohnungseigentums
 - die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
 - die Verwaltung des Wohnungseigentumsrechts
 - das Wohnungserbbaurecht
 - das Dauerwohnrecht
 
Das Wohnungseigentumsrecht hat daneben insbesondere bei der Begründung der erstmaligen Herstellung von Wohnungseigentum eine enge Beziehung zum Baurecht.
Typische Rechtsfragen sind in diesem Zusammenhang:
- die Begründung des Wohnungseigentums (Bildung, Umwandlung, Bauträgervertrag)
 - die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnungen)
 - die Verwaltung des Wohnungseigentums
 - Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
 - Unsicherheiten bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum,
 - Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen,
 - Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen,
 - Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung,
 - Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung,
 - Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung,
 - Wohnungseigentümer in der Insolvenz
 - Entzug des Wohnungseigentums
 - Zwangsverwaltung/ Zwangsversteigerung
 
Ansprechpartner für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
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			Rechtsanwalt Torsten Vogel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht  | 
		

