Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) Erfurt
Die Rechte zwischen Wohnungseigentümern in einer Gemeinschaftsanlage und die Rechtsbeziehung zwischen diesen und dem Verwalter sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Das WEG regelt hierbei insbesondere:
- die Begründung des Wohnungseigentums
- die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- die Verwaltung des Wohnungseigentumsrechts
- das Wohnungserbbaurecht
- das Dauerwohnrecht
Das Wohnungseigentumsrecht hat daneben insbesondere bei der Begründung der erstmaligen Herstellung von Wohnungseigentum eine enge Beziehung zum Baurecht.
Typische Rechtsfragen sind in diesem Zusammenhang:
- die Begründung des Wohnungseigentums (Bildung, Umwandlung, Bauträgervertrag)
- die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnungen)
- die Verwaltung des Wohnungseigentums
- Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
- Unsicherheiten bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum,
- Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen,
- Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen,
- Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung,
- Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung,
- Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung,
- Wohnungseigentümer in der Insolvenz
- Entzug des Wohnungseigentums
- Zwangsverwaltung/ Zwangsversteigerung
Ansprechpartner für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
Rechtsanwalt Torsten Vogel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht |