Sportrecht Erfurt
Das Sportrecht soll für einen geregelten Spiel- und Sportbetrieb sorgen und die notwendige Gerechtigkeit in den jeweiligen Spielbetrieben herbeiführen.
Die Sportgerichte sind für alle organisierten Vereine und Verbände zuständig.
Jeder sportliche Dachverband wie z. B. der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) betreibt Sportgerichte, welche für die Abarbeitung von Anzeigen, Straffällen und sportlichen Streitfällen zuständig sind.
Diese Sportgerichte sind in der Regel in unterschiedliche Zuständigkeitsebenen aufgeteilt wie z. B. Kreissportgericht, Bezirkssportgericht, Verbandssportgericht.
Die Sportgerichte bestehen aus dem Vorsitzenden und zwei oder mehr Beisitzern.
Bei der Tätigkeit der Sportgerichte handelt es sich nicht um Rechtspflege im öffentlichen Sinne, so dass die Sportrichter in der Regel auch nicht Juristen sind, nicht Rechtswissenschaften studiert haben müssen und ebenfalls nicht die Fähigkeit für die Bekleidung des Richteramtes vorweisen können müssen.
Bei den Sportrichtern handelt es sich in der Regel vielmehr um sportinteressierte und erfahrene Personen, welche von den Trägern der Sportgerichte (Dachverbände) berufen werden.
Die Sportgerichte sprechen vereins- oder personenbezogene Strafen aus, dies können sein Ermahnungen für Sportler, Geldstrafen, Spieler- oder Vereinssperren, aber auch die Aberkennung von Toren und Punkten sowie die Versetzung in andere Spielklassen oder Tätigkeitsverbote für Vereinsfunktionäre.
Die Rechtsgrundlagen für die Rechtsprechung der Sportgerichte stellen die Rechts- und Verfahrensordnung und die Spielordnungen der jeweiligen Dachorganisationen dar.
Grundlage eines jeden Urteils sind die von den Verbänden aufgestellten Regeln, Satzungen und Ordnungen, an die sich jeder in einer Dachorganisation als Mitglied gemeldeter Verein halten muss.
Thüringer Fußball Verband: tfv-erfurt.de/
Ansprechpartner für Sportrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
Rechtsanwalt Stephan Rochlitz |