13.03.2014

Bei unrichtigen Angaben des Versicherungsmaklers ist der Versicherungsschutz in Gefahr

Das Landgericht Braunschweig (Az.: 7 O 2480/11) hat entschieden, dass, wenn ein Versicherungsmakler den wahren Gesundheitszustand des Versicherten kennt und dennoch im Antrag auf Abschluss einer Versicherung falsche Angaben macht, von einem arglistigen Verhalten ausgegangen werden müsse, das auf den Versicherten zurückfällt.

Das Landgericht Braunschweig hat seiner Entscheidung zu Grunde gelegt, dass der Versicherungsmakler rechtlich „im Lager des Versicherungsnehmers" steht, so dass ein Fehlverhalten (unrichtige Angaben) auf den Versicherten zurückfällt, mit der Folge, dass die Versicherung den Versicherungsvertrag anfechten kann, so dass der Versicherungsschutz verloren geht.