Der Klägerin ist Lizenznehmerin des Deutschen Pokerveranstalters, der die sog. Poker-Bundesliga betreibt. Sie veranstaltet Pokerturniere in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Berlin, Sachsen und Thüringen.
In ihrer Klage richtet sich die Klägerin gegen eine ordnungsrechtliche Verfügung des Landkreises, die es ihr untersagte, in einer Gaststätte ein Pokerturnier zu organisieren.
Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 20.12.2012 zum Az.: VII ZR 182/10 die Frage zu beurteilen, ob die Erneuerung eines Trainingsplatzes unter den Begriff der Vornahme von „Arbeiten an einem Bauwerk“ zu fassen ist und damit die fünfjährige Gewährleistungsfrist des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB zum Tragen kommt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag der SG Dynamo Dresden auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) auf Zulassung zur Auslosung des DFB-Vereinspokals 2013/2014 zurückgewiesen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag des Fußballprofis Peer Kluge, am Training der Lizenzmannschaft von Hertha BSC teilnehmen zu können, ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
Der ehemalige Profi-Radrennfahrer Jan Ullrich unterliegt im Rechtsstreit gegen den Biologen Prof. Dr. Werner Franke. Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen.