31.03.2014

Mord an Obdachlosem in Berlin-Urteil des Landgerichts rechtskräftig

Der zur Tatzeit angetrunkene Angeklagte, ein Student, lernte Ende August 2009 nachts am Bahnhof Zoo in Berlin einen alkoholkranken Obdachlosen kennen, den er mit in seine Wohnung nahm. Der Angeklagte holte - nachdem sich der Obdachlose zum Schlafen auf ein Sofa gelegt hatte - eine Axt und spaltete seinem arg- und wehrlosen Opfer den Schädel. Ein Motiv konnte das Landgericht nicht feststellen. Der Angeklagte zerteilte anschließend die Leiche und versteckte Kopf und Torso auf dem Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofs. Obwohl der Angeklagte die Spuren der Tat beseitigte, beeinträchtigte ihn die Tat seelisch jedoch derart, dass er sich nach zwei Tagen einer Freundin offenbarte.

Die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Berlin (1 Kap Js 1756/09 Ks (1/10) – Urteil vom 14. März 2010) wegen Mordes – begangen im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit – zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war, verwarf der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs als unbegründet.

BGH, Beschluss vom 22. November 2010 – 5 StR 370/10