EuGH zu Computern mit vorinstallierter Software

In dem Verfahren zwischen einem Franzosen und Sony Europe Limited geht es um die Frage, ob Angebote über Computer mit vorinstallierten Programmen ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken darstellen.

Der Gerichtshof kam zu der Überzeugung, dass in dem Verkauf eines solchen Kopplungsangebots, ohne dass es dem Käufer möglich ist, dasselbe Modell ohne vorinstallierte Software zu erwerben, grundsätzlich keine unlautere Geschäftspraxis zu sehen ist. Es kommt darauf an, ob eine derartige Geschäftspraxis die Anforderungen an die berufliche Sorgfaltspflicht erfüllt. Zudem darf sie das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers nicht wesentlich beeinflussen. Der EuGH führte aus, dass es die Aufgabe des nationalen Gerichts sei, dies im Einzelfall zu berurteilen. Außerdem ist nach der Auffassung des Gerichtshofs keine irreführende Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie gegeben, wenn keine Preise für die einzelnen vorinstallierten Programme angegeben sind.
 
EuGH, Urteil EuGH C 310 15 vom 07.09.2016
Normen: EU-Richtlinie 2005/29/EG
[bns]